Ferienwohnung Forstpanorama Bayerischer Wald

ANKOMMEN UND WOHLFÜHLEN

AGB + WLAN Nutzungsvereinbarung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „FERIENWOHNUNG FORSTPANORAMA“

Vermieter:

Joachim Krebs, Dewinkelstr. 42, 44795 Bochum, Tel.: 01522 9297683

Anschrift Ferienwohnung:

FERIENWOHNUNG FORSTPANORAMA, Am Predigtstuhl 2, 94379 St. Englmar, Anfahrt über Zipflwiesstraße, Haus 7, Eingang Hinten, mit Fahrstuhl in Etage 3, App. 7311

Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher in der Wohnung NICHT zu rauchen. Bitte verlassen Sie zum Rauchen die Wohnung. Herzlichen Dank.

1. Anreise / Abreise

Sonnabend ab 16.00 Uhr bis Folge-Sonnabend spätestens 10.00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Bei Haustieren ist Anzahl, Art und Größe anzugeben. Es wird dafür eine Haustierpauschale in Höhe von  5,00 € pro Tag für die erhöhten Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters beim Mieter seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten sind im Mietpreis enthalten.

3.1. Bankverbindung

Die Anzahlung des Reisepreises und die Restzahlung 30 Tage vor Antritt der Reise überweisen Sie bitte auf das Konto bei der Commerzbank Bochum

IBAN DE ……………………700  BIC COBADEFFXX

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Buchungsanfragen über Ferienwohnungen de gelten die dort veröffentlichen Rücktrittsbedingungen.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des unsentstandenen Schadens verpflichtet:

• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung

• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung

• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises

• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Falls dies passieren sollte, bitten wir Sie, uns unbedingt den entstandenen Schaden sofort zu melden, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen. Wir möchten, dass die nach Ihnen kommenden Gäste alles in einwandfreiem Zustand vorfinden.

Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.

Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

5.1. Am Abreisetag

sind vom Mieter alle persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

Der Müllschlucker befindet sich im Eingangsbereich Haus 7, im Treppenhaus, erstes Treppenpodest. Er ist nur für Restmüll gedacht. Bitte werfen Sie dort kein Glas, Papier oder Pappe oder Blechdosen hinein. Glas-, Papier-, und Dosencontainer stehen in ausreichender Zahl an der Zipfelwiesstraße bereit.

Benutztes Geschirr und Besteck ist wieder sauber und trocken in die Schränke einzuräumen, die Betten müssen nicht (aber können) abgezogen werden. Bitte werfen Sie vor Abreise alle gebrauchten Handtücher und Geschirrtücher einfach auf einen Haufen auf den Boden.

Bad : Wir bitten Sie, zur Vermeidung von Kalkablagerungen Fliesen/Glas der Dusche nach dem Duschen abzuziehen. In Dusche und Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann. Bitte nutzen Sie die bereit gestellten Möglichkeiten.

Bettwäsche: Wir stellen Ihnen für die Dauer Ihres Aufenthaltes die Bettwäsche zur Verfügung. Sie brauchen die Bezüge vor Ihrer Abreise nicht abzuziehen.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

7.1. Internet/WLAN

In der Ferienwohnung ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) kostenlos zur Nutzung vorhanden. Der Zugangs-Code liegt für Sie auf dem Wohnzimmertisch. Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, PDA, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln zu berücksichtigen. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns gegen Missbrauch ihrerseits absichern müssen. Mit Abschluss des Mietvertrages erkennen Sie anliegende Nutzungsvereinbarung an.

7.12 Babyreisebett und Babyhochstuhl

Auf Wunsch wird den Gästen ein Babyreisebett von der Firma Hauck und ein Babyhochstuhl zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Babymöbel entsprechen den üblichen Sicherheitsbestimmungen. Lassen Sie trotzdem Ihr Baby nicht unbeaufsichtigt im Babybett oder im Babyhochstuhl. Für eventuelle Schäden durch Stürze oder umkippen des Reisebettes / Babyhochstuhles übernimmt der Vermieter keine Haftung.

8. Schlussbestimmungen

Mit Abschluss des Mietvertrages wird die Vorstehende AGB der FERIENWOHNUNG FORSTPANORAMA BAYERISCHER WALD anerkannt. Der Abschluss des Mietvertrages kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Parteien sind sich einig, dass zusätzlich die Nutzungsvereinbarung WLAN mit Abschluss des Mietvertrages mit der Buchungsbestätigung wirksam wird. Der Mieter erhält nach der Buchungsanfrage eine gleichlautende Ausfertigung der AGB und der Nutzungsvereinbarung WLAN per Mail gesendet und erkennt diese hiermit an. Bei der Buchungsanfrage über unsere Internetseite wird der Mieter aufgefordert die AGB und WLAN Nutzungsvereinbarung zu akzeptieren.

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertigsind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr Gastgeber

Joachim Krebs

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Der jeweilige Mieter der FERIENWOHNUNG FORSTPANORAMA, Am Predigtstuhl 2, 94379 St. Englmar, App. 7311 und der Vermieter Joachim Krebs, Dewinkelstr. 42, 44795 Bochum

treffen folgende

Nutzungsvereinbarung

über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Die Parteien sind sich einig, dass diese Nutzungsvereinbarung mit Abschluss des Mietvertrages wirksam wird. Der Mieter erhält nach der Buchungsanfrage eine gleichlautende Ausfertigung per Mail gesendet und erkennt diese hiermit an. Bei der Buchungsanfrage über unsere Internetseite wird der Mieter aufgefordert die AGB und WLAN Nutzungsvereinbarung zu akzeptieren.

1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen

und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies   gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr

zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche

Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

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Thema von Anders Norén